Bitte die PLATZORDNUNG einhalten:

1.  Die Benützung der Tennisplätze ist Mitgliedern des SV Furth, Sektion Tennis, gestattet. Laden Mitglieder Gäste zum Spiel ein, so haben sie dies dem Platzwart zu melden und die Platzgebühr von € 5.- pro Stunde und Person zu bezahlen. Benützen Fremde die Spielplätze, so haben diese eine Gebühr von € 12.- pro Platz und Stunde zu bezahlen. Gespielt kann auf allen 5 Plätzen werden. Ebenfalls kann auch im Sommer die Tennishalle benützt werden, sofern diese nicht wegen Festbetriebes gesperrt ist. Mitglieder  zahlen dafür eine Platzgebühr von € 5.- pro Stunde. Spielt ein Mitglied mit einem Gast, so beträgt die Gebühr € 7.- pro Stunde, Gäste bezahlen € 12.- pro Stunde. Für Trainerstunden ist ausnahmslos der Platz 5 zu benützen.

 

2.   Die Spielzeit ist täglich ab 7 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit. Für die Plätze 1 und 2 steht eine Flutlichtanlage zur Verfügung, die bis 22 Uhr benützt werden darf. Die Gebühr für die Benützung der Flutlichtanlage beträgt € 2.- pro angefangener halben Stunde für beide Plätze.

 

3.   Die Plätze dürfen nur benützt werden, wenn sie auch freigegeben sind. Dazu sind die Schilder zu beachten, welche beim Eingang angebracht sind. Sollten trotz Freigabe die Plätze nicht bespielbar sein, so liegt die Verantwortung beim Mitglied. Die Plätze dürfen nicht benützt werden, wenn sie durch Regen zu weich sind.

 

4.    Vor Spielbeginn ist zu beachten, dass die Oberfläche nicht ausgetrocknet ist – in diesem Fall ist vor Spielbeginn der Platz unbedingt zu spritzen. Nach Beendigung des Spieles ist der Platz bis in die Randbereiche abzuziehen und wenn nötig zu spritzen. Bodenunebenheiten sind vor dem Abziehen zu beseitigen. Abschließend sind die Linien mit dem Linienbesen nachzuziehen. Durch die Einhaltung dieser Regeln bleiben die Spielfelder die ganze Saison in einem guten Zustand.

 

5.   Sollten alle Plätze besetzt sein, so ist bitte zu beachten, dass die Spielzeit für ein Einzelspiel 1 Stunde und für ein Doppel 1 ½ Stunden beträgt. Dazu sind selbstständig die Uhren zu stellen. Schüler bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben bei Bedarf die Spielfelder ab 17 Uhr für Erwachsene freizugeben. Ebenfalls haben Spieler, die am selben Tag schon zuvor gespielt haben, für neueintreffende Spieler den Platz freizuhalten.

 

6.   In den Umkleidekabinen und Brauseanlagen ist Ordnung und Sauberkeit zu  halten. Wertgegenstände sollten nicht in den Umkleidekabinen gelassen werden, es wird KEINE Haftung übernommen.

 

7.  Wer als zuetzt die Tennisanlage verlässt, hat dafür zu sorgen, dass das Licht abgedreht wird und die Zugangstüren zu den Plätzen und den Umkleidekabinen abgesperrt werden. Auch der Raum, indem die Getränke bereitgestellt werden, ist abzusperren.

 

8. Anregungen und Beschwerden bitte an den Herrn Wolfgang Sam,

    Tel.0680/2106397 richten!